DrachenFest 2026 - Kinder 0 - 11
- Artikel-Nr.: DF2026Kind
Dein Kinder-Ticket für das DrachenFest 2026
Dieses Ticket berechtigt zur Teilnahme als Kind im Alter von 0 bis einschliesslich 11 Jahren am DrachenFest 2026, das vom 28. Juli bis 2. August 2026 auf dem Larpgelände Waldeck stattfindet.
Kinder bis 11 Jahren benötigen kein Frühanreiseticket im Falle einer Frühanreise Montag.
---
Was beinhaltet dein Ticket?
- Zugang zum Gelände des DrachenFestes ab Dienstag, den 28.07.2026, dem normalen Anreisetag
- Teilnahme an der Veranstaltung unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten
---
Wie funktioniert die Bezahlung?
Bitte überweise den Ticketbetrag innerhalb von 14 Tagen nach deiner Bestellung. Gib dabei unbedingt deine neunstellige Bestellnummer und den Teilnehmeraccount, über den die Buchung erfolgt ist, im Verwendungszweck an.
Wenn jemand anders für dich überweist und die Bestellnummer fehlt, können wir deine Zahlung leider nicht zuordnen.
Wird dein Ticket nicht fristgerecht bezahlt, verfällt dein Anspruch auf dieses Kontingent automatisch. Nach Ablauf der Frist wird das Ticket storniert und wieder zum Verkauf freigegeben – ohne gesonderte Mahnung.
---
Wichtiger Hinweis zu Lagern
Einige Lager auf dem DrachenFest werden von externen Gruppen organisiert. Wenn du dort zelten möchtest, musst du dich vorher direkt beim jeweiligen Lager bewerben.
Folgende Lager werden extern organisiert:
- Ork Clan Lager (OCL)
- Landsknechtlager
- Kolonie
- Weiß
- Stämme
- Stahl
---
Was passiert nach der Bestellung?
Sobald deine Zahlung eingegangen ist, erhältst du innerhalb von ca. 2–4 Wochen deinen persönlichen Ticketlink per E-Mail.
Sobald die Zeltplatzanmeldung startet, kannst du deinen Platz in deinem Wunschlager – oder bei bestätigter Bewerbung im entsprechenden externen Lager – anmelden.
Den Start der Anmeldung und den Link dazu veröffentlichen wir rechtzeitig als News auf unserer Homepage.
Bitte beachte: Auch die zur Auswahl stehenden Lager behalten sich das Recht vor, eine Teilnahme im Einzelfall aus triftigem Grund abzulehnen – etwa bei wiederholtem Fehlverhalten gegenüber Team oder Lagergemeinschaft (nach mindestens zwei schriftlichen Verwarnungen).