DrachenFest 2026 - Spieler, Kontingent 4
- Artikel-Nr.: DF2026SCK4
Dein Spieler-Ticket für das DrachenFest 2026
Mit diesem Ticket sicherst du dir deine Teilnahme als Spieler am DrachenFest 2026, das vom 28. Juli bis 2. August 2026 auf dem Larpgelände Waldeck stattfindet.
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Was ist in deinem Ticket enthalten?
- Zugang zum DrachenFest-Gelände ab Dienstag, den 28.07.2026 (regulärer Anreisetag)
- Teilnahme am gesamten Event
- Ein Zeltplatz – in der Regel stehen dir dafür bis zu 25 m² pro Ticket zur Verfügung
- Tourismusbeitrag
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Wie funktioniert die Bezahlung?
Bitte überweise den Ticketbetrag innerhalb von 14 Tagen nach deiner Bestellung. Gib dabei unbedingt deine neunstellige Bestellnummer und den Teilnehmeraccount, über den die Buchung erfolgt ist, im Verwendungszweck an.
Wenn jemand anders für dich überweist und die Bestellnummer fehlt, können wir deine Zahlung leider nicht zuordnen.
Wird dein Ticket nicht fristgerecht bezahlt, verfällt dein Anspruch auf dieses Kontingent automatisch. Nach Ablauf der Frist wird das Ticket storniert und wieder zum Verkauf freigegeben – ohne gesonderte Mahnung.
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Wichtiger Hinweis zu Lagern
Einige Lager auf dem DrachenFest werden von externen Gruppen organisiert. Wenn du dort zelten möchtest, musst du dich vorher direkt beim jeweiligen Lager bewerben.
Folgende Lager werden extern organisiert:
- Ork Clan Lager (OCL)
- Landsknechtlager
- Kolonie
- Weiß
- Stämme
- Stahl
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Was passiert nach der Bestellung?
Sobald deine Zahlung eingegangen ist, erhältst du innerhalb von ca. 2–4 Wochen deinen persönlichen Ticketlink per E-Mail.
Sobald die Zeltplatzanmeldung startet, kannst du deinen Platz in deinem Wunschlager – oder bei bestätigter Bewerbung im entsprechenden externen Lager – anmelden.
Den Start der Anmeldung und den Link dazu veröffentlichen wir rechtzeitig als News auf unserer Homepage.
Bitte beachte: Auch die zur Auswahl stehenden Lager behalten sich das Recht vor, eine Teilnahme im Einzelfall aus triftigem Grund abzulehnen – etwa bei wiederholtem Fehlverhalten gegenüber Team oder Lagergemeinschaft (nach mindestens zwei schriftlichen Verwarnungen).